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Vermietung Ferienwohnungen

ZEHN REGELN ZUR VERMIETUNG EINES FERIENAPPARTEMENTS, EINES BUNGALOWS, EINES EINZELN STEHENDEN HAUSES ODER EINER VILLA – VOLLKOMMEN LEGAL UND MIT ALLEN GARANTIEN.

 
1MITGLIED DER ATA
 
Wenden Sie sich an ein Unternehmen, das MITGLIED DER ATA ist. Alle diese Unternehmen sind gesetzlich zugelassene und auf Tourismus spezialisierte Profis, die Ihnen alle notwendigen Service- und Qualitätsgarantien bieten.
2VERTRAG
 
die Aufnahme der Geschäftsbeziehung muss durch einen schriftlichen Vertrag dokumentiert sein, in dem alle Rechten und Pflichten der beiden Vertragsparteien enthalten sind.Als Vertrag gilt jedwede schriftliche Mitteilung (Brief, Fax oder E-Mail), in der die Daten des Kunden und des Unternehmens, über welches Sie Ihr Appartement bzw. ihr Haus vermieten wollen, enthalten sind. Außerdem müssen die Art der reservierten Vermietung, der Buchungszeitraum, der Gesamtpreis, die Steuern und die im Mietpreis enthaltenen Dienstleistungen im Vertrag enthalten sein.
3MINDESTDIENSTE
 
zur Vermietung bestimmte Ferienwohnungen müssen je nach ihrer Kategorie verschiedene Mindestanforderungen erfüllen.Eine Ferienwohnung muss jedoch in jedem Fall mindestens die folgenden Mindestdienste bieten:regelmäßige Reinigung der Ferienwohnung; Versorgung mit (warmem und kaltem) Trinkwasser, Versorgung mit Strom; Energieversorgung für die Küche und, falls notwendig, zur Heizung der Ferienwohnung; Müllentsorgung; Mobiliar, Installationen und Einrichtungsgegenstände (diese müssen der Kategorie der Ferienwohnung entsprechen) und Betreuung des Benutzers in Fragen der Ferienwohnung während seines gesamten Aufenthalts.
4COMMON DIENSTLEISTUNGEN UND ZUSÄTZLICHE
 
Was die gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen (sofern vorhanden) betrifft, so sind diese im Mietpreis inbegriffen.Gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen sind beispielsweise:Swimming Pools, Gärten oder Terrassen samt Mobiliar.Neben diesen gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen kann der Eigentümer auch zusätzliche Einrichtungen oder Dienste bieten wie:Reinigung, Cafeteria, Restaurant, Kfz-Stellplatz etc.Diese Einrichtungen oder Dienste werden separat berechnet.
5ANZAHLUNG
 
Die Makleragentur kann als Anzahlung einen Prozentsatz des gesamten Aufenthaltspreises verlangen. Dieser Prozentsatz ist standardmäßig wie folgt festgelegt (anderweitige Vereinbarungen im beiderseitigen Einvernehmen sind möglich):

· 40% des Gesamtpreises, wenn die Ferienwohnung für einen Zeitraum von unter einem Monat vermietet wird.
· 25% des Gesamtpreises, wenn die Ferienwohnung für einen Monat vermietet wird.
· 15% des Gesamtpreises, wenn die Ferienwohnung für einen Zeitraum von über einem Monat vermietet wird.
6STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
 
Wenn der Feriengast nach Unterzeichnung des Mietvertrags seine Buchung storniert, wird ihm die geleistete Anzahlung, wenn auch nicht in voller Höhe, zurückerstattet. Je nach der Frist, binnen derer die Stornierung erfolgt, hat das Unternehmen Anspruch auf eine Abfindung. Diese beträgt:

· 5% der Anzahlung, wenn die Stornierung mehr als 30 Tage vor dem vereinbarten Belegungsdatum der Ferienwohnung erfolgt,
· 50% der Anzahlung, wenn die Stornierung weniger als 30 und mehr als 7 Tage im Voraus erfolgt,
· 100% der Anzahlung, wenn die Stornierung 7 Tage oder weniger im Voraus erfolgt.

Unabhängig von diesen Beträgen kann das Unternehmen Sonderbedingungen festlegen. Diese müssen allerdings im Vertrag festgeschrieben sein.

Falls nicht anderweitig vereinbart, wird eine Buchung ohne Anzahlung bis 20 Uhr des vorgesehenen Ankunftstags aufrecht erhalten. Bei Leistung einer Anzahlung ist das Unternehmen verpflichtet, die Buchung 48 Stunden lang aufrecht zu erhalten, wenn der Benutzer die Ferienwohnung nicht sofort belegt. Wenn der Kunde in diesem Zeitraum seine Ankunft bestätigt, hat er Anspruch auf Unterbringung über einen Zeitraum, der der geleisteten Anzahlung entspricht.
7KAUTION
 
Des Weiteren kann das Unternehmen eine Kaution erheben. Durch diesen Betrag sollen mögliche Beschädigungen von Installationen, Mobiliar oder Einrichtungsgegenständen abgedeckt werden.Es wird empfohlen, von allen Einrichtungsgegenständen, die sich zum Zeitpunkt der Belegung in der Ferienwohnung befinden, ein Inventar zu erstellen.Die Kaution kann bis zu 25% des gesamten Mietpreises betragen. Wenn keine Beschädigungen vorliegen, wird sie bei Vertragsbeendigung zurückgezahlt.
8ZAHLUNG
 
Falls nicht anderweitig vereinbart, wird der verbleibende Gesamtmietpreis bei Bezug der Ferienwohnung gezahlt.
9NUTZUNG DER FERIENWOHNUNG
 
Falls nicht anderweitig vereinbart, beginnt das Recht auf Bezug der Ferienwohnung um 16 Uhr des ersten Tags der vereinbarten Vertragsdauer und endet um 10 Uhr des Tags, an dem die vereinbarte Belegungsdauer endet.

Wenn das Appartement, das Bungalow, das allein stehende Haus bzw. die Villa nicht rechtzeitig geräumt wird, hat der Benutzer das Unternehmen wie vertraglich vereinbart zu entschädigen. Wenn diese Entschädigung nicht im Vertrag vereinbart ist, hat der Mieter für jeden der Zusatztage höchstens das Dreifache der Kosten der Zimmer zu zahlen.

Wenn der Benutzer einer Ferienwohnung das gemietete Objekt vor dem Tag räumt, bis zu welchem er das Objekt gebucht hatte, muss er dem Unternehmen für die verbleibenden Aufenthaltstage eine Entschädigung zahlen.Die Höchstbeträge dieser Entschädigung sind die Gleichen wie bei einer Stornierung (siehe Punkt 6).
10VERBOTE
 
Neben den Rechten und Pflichten der beiden Vertragsparteien kann das Unternehmen, das Eigentümer des Objekts ist, in diesen Ferienwohnungen Verbote auferlegen, wie etwa die Folgenden:

• Unterbringung von einer Personenzahl, die größer als die Höchstkapazität des Appartements, des Bungalows, des allein stehenden Hauses bzw. der Villa ist.
• Einführung von Möbeln und Ausführung von Arbeiten aller Art.
• Untervermietung oder jedweder Verwendungszweck der Ferienwohnung, der von der vereinbarten Verwendung abweicht.
• Aktivitäten oder Verhaltensweisen, die gegen die Erfordernisse der Hygiene, der guten Nachbarschaft oder gegen die öffentliche Ordnung verstoßen.
• Verwendung von Geräten, die die vorgesehenen Verbrauchswerte der öffentlichen Versorgungseinrichtungen überschreiten.
• Mitnahme von Haustieren in Ferienwohnungen mit Haustierverbot.
Der Verband der Ferienwohnungen (ATA ) – Ihre Garantie für Service, Erfahrung und Professionalität
 
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